AGB VON DER HEYDT GmbH

Allgemeine Verkaufs-, Liefer und Zahlungsbedingungen – Stand: Januar 2019

 

I. Geltung

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der VON DER HEYDT GmbH, Mausbergweg 3, 67346 Speyer, einschließlich der Lieferungen und Leistungen der Niederlassungen Denisstraße 20c in 67663 Kaiserslautern sowie Wilhelm-Maybach-Straße 18 in 55129 Mainz (nachstehend als „Verkäufer“ oder „VON DER HEYDT“ bezeichnet). Kunde bzw. Käufer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts.  Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und diese in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Bedingungen des Käufers oder Dritter, die nicht vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn VON DER HEYDT diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises auf deren Geltung bedarf.

 

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt der Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum des Verkäufers.

2. Die abgegebene Bestellung stellt ein bindendes Angebot des Kunden dar, dies gilt auch für Bestellungen über Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon, Telefax, Brief, E-Mail, Internet). Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung Ihrer Bonität – abzulehnen. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferfähigkeit schriftlich mitzuteilen.

3. Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen müssen vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

4. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

5. Werden dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Bei Bestellungen über das Internet, bzw. den Onlineshop shop.vonderheydt.de, gelten folgende Besonderheiten und kommt der Vertrag wie folgt zustande: Der Kunde sucht im Onlineshop des Verkäufers den gewünschten Artikel. Die Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Durch Anklicken der Artikelbeschreibung erhält der Kunde spezielle Angaben über den ausgewählten Artikel und kann die Bestellmenge eingeben. Mit Anklicken des Bestell-Buttons, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltene Ware ab. Die Bestellung des Kunden wird beim Verkäufer gespeichert. Der Zugang seiner Online-Bestellung wird ihm vom Verkäufer unverzüglich per E-Mail (Warenkorbbestätigung) bestätigt. Die Bestelldaten sind nicht mehr (jederzeit) über das Internet zugänglich. Der Kunde ist verpflichtet die Zugangsbestätigung (Warenkorbbestätigung) des Verkäufers auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie sonstige Abweichungen von seiner Bestellung zu prüfen und solche Unstimmigkeiten unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahmeerklärung dar. Erst mit Zugang einer gesonderten Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Auslieferung der Ware kommt der Kaufvertrag zustande. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Wenn die dem Kunden gelieferte Ware oder Warenmenge nicht seiner Bestellung entspricht und er oder der Verkäufer deshalb die Rückabwicklung verlangt, ist die Ware im Sinne der Schadensminderungspflicht des Kunden möglichst pfleglich zu behandeln und Beschädigungen, auch der Verpackung, sind zu unterlassen. Siehe hierzu auch X. Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatzhandel.

 

III. Informationspflichten des Kunden

1. Der Kunde ist bei der Kundenregistrierung bzw. Kontoeröffnung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung, so ist der Kunde verpflichtet dem Verkäufer diese Änderung unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Informationen oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so kann der Verkäufer, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an den Kunden gerichtete E-Mail dreimal hintereinander zurückkommt oder die Leistung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann.

2. Zur Bestellung von Waren über das Internet, bzw. den Onlineshop shop.vonderheydt.de, muss der Kunde seine für die Ausführung der Bestellung notwendigen Daten angeben. Er erhält ein Passwort und ein Benutzerkennwort. Sind Benutzerkennwort und Passwort einmal vergeben, bedarf es für die weiteren Käufe keiner weiteren Registrierung. Die Waren oder Dienstleistungen werden dann unter der vom Kunden bei seiner Registrierung angegebenen Anschrift erbracht. Benutzerkennwort und Passwort ermöglichen dem Kunden seine Konditionen und die Verfügbarkeit der bestellten Produkte einzusehen. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzerkennwort und Passwort sorgfältig aufzubewahren und so zu behandeln, dass ein Verlust ausgeschlossen ist und Dritte keine Kenntnis davon erlangen können. Bei Verlust des Passwortes ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Das kann auch per E-Mail geschehen. Der Verkäufer wird den Zugang des Kunden zum passwortgeschützten Bereich unverzüglich nach Eingang der Mitteilung sperren. Die Aufhebung der Sperre ist erst nach schriftlichem Antrag des Kunden beim Verkäufer möglich. Die mögliche Neuregistrierung des Kunden bleibt davon unberührt. Hat ein Dritter aufgrund nachlässiger Behandlung des Passwortes Kenntnis vom Benutzerkennwort und/oder Passwort des Kunden erhalten, so haftet der Kunde für die unter diesem Benutzerkennwort und Passwort getätigten Bestellungen bis zum Zeitpunkt des Einganges der Verlustmeldung in voller Höhe.

 

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

1.Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als Barzahlung gelten nur Zahlungen in bar spätestens bei Empfang der Leistung. Überweisungen gelten als Zahlung zum Zeitpunkt der Gutschrift und Schecks unter dem üblichen Vorbehalt der Einlösung. Alle Zahlungen sind spesenfrei in der berechneten Währung am Ort des Verkäufers zu leisten. 1.1 VON DER HEYDT behält sich vor, dem Käufer Rechnungen in elektronischer Form zuzustellen.

2. Die Preise verstehen sich in EURO und schließen Verpackung, Fracht, Transportversicherung, verschiedene Zuschläge (z.B. Maut- und Energiekosten, Mindermenge), Einbau, Porto, Versicherungsspesen und sonstige Spesen nicht mit ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Bei Kleinaufträgen können nach vorheriger Absprache und Information Bearbeitungsgebühren berechnet werden. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.

3. Bei Geschäften mit Unternehmen verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, mit Verbrauchern inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.

5. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs.1 BGB bei privaten Verbrauchern und § 288 Abs.2 BGB bei gewerblichen Käufern, zuzüglich eines eventuellen sonstigen Verzugsschadens zu fordern, es sei denn, der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. Die Zinsen sind sofort fällig.

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB wird eine Zahlung des Käufers zuerst auf die älteste Forderung verrechnet.

8. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, für durchgeführte Lieferungen sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung und für alle noch zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen oder Teile davon Vorauszahlungen zu verlangen.

9. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.

 

V. Lieferbedingungen

1. Lieferungen erfolgen, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart, grundsätzlich zu den in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben Versandkosten und eventuellen Zuschlägen.

2. Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen seitens Lieferanten des Verkäufers und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

4. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang und für den Fall, dass dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint, zulässig.

5. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager des Verkäufers verlässt, bei der Anfuhr durch den Verkäufer mit dem Zeitpunkt des Abladens. Wird die angelieferte Ware nicht abgenommen oder kann sie nicht abgeladen werden, reist die Ware beim Rücktransport auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn der Rücktransport auf den Fahrzeugen des Verkäufers erfolgt.

6. Verzögert sich die Versendung aufgrund eines vom Besteller zu vertretenden Umstandes oder erfolgt die Versendung auf Wunsch des Bestellers zu einem späteren als dem vereinbarten Liefertermin, so geht die Gefahr vom Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft an für die Dauer der Verzögerung auf den Besteller über; der Lieferer ist verpflichtet auf Wunsch und Kosten des Bestellers die vom Besteller verlangten Versicherungen zu bewirken.

7. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel 14 Tage betragenden Nachfrist zu Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Liegt seitens des Verkäufers lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist der Schadensersatz auf die Mehraufwendung für einen Deckungsverkauf oder eine Ersatzvornahme beschränkt.

 

VI. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie

1. Für Mängel der Lieferung - außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten - haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

a.) Für alle Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Gefahrübergang. Bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.

b.) Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang für Verbraucher 12 Monaten, Unternehmer wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

2.Bei beiderseitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten ist Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen 7 Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen 7 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

3. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h., sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung für die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherheitsverfahren durch einen von der Handwerkskammer bzw. IHK am Sitz des Käufers benannten Sachverständigen erfolgt.

4. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund usw. in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.

5. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

6. Im Falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

Zeigte sich der Mangel erst nach Einbau oder Anbringen des Liefergegenstandes, ist der Verkäufer verpflichtet die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften - und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Sind die Aufwendungen für die Entfernung und den Einbau bzw. das Anbringen der mangelfreien Sache nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, ist der Verkäufer nicht verpflichtet zu leisten.

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung werden nur übernommen, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen und verhältnismäßig sind. Weitere Aufwendungen wie z.B. im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache werden nur nach Maßgabe dieser Bedingungen übernommen. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

  1.   Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder ihm Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen unmöglich ist, fehlschlägt oder vom Verkäufer verweigert wird, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

    8. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit vom Verkäufer nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistung entfällt ebenfalls, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

    9. Gibt der Käufer VON DER HEYDT keine Gelegenheit und angemessene Zeit, sich von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.

    10. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

     

    VII. Haftungsbeschränkung

    1. Der Verkäufer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt.

    2. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In den Fällen grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.

    3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

    4. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

     

    VIII. Eigentumsvorbehalt

    1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

    2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentümer an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen, die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware, die ihm als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmung gilt, unentgeltlich zu verwahren.

    3.Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörenden Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang von dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von  10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegen stehen. Steht die weiter veräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteil des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.

    4. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

    5. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung an den Verkäufer abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

    6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

    7. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dieses gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

    8. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. Übersteigt der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.

    9. Sämtliche Kosten der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen 10 % des Verwertungserlöses, es sei denn, der Käufer weist nach, dass geringere Kosten entstanden sind. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgeschrieben.

     

    IX. Rücknahme

    Bei Rücknahme wird für die Lagerware eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes, mind. jedoch 10 € vereinbart. Bei Kommissionsware gilt die gleiche Bearbeitungsgebühr, mind. jedoch die Kosten, die der Vorlieferant in Rechnung stellt. Die Rückgabe erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch den Verkäufer.

     

    X. Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatzhandel

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    VON DER HEYDT GmbH - Mausbergweg 3 - 67346 Speyer - Telefon: 06232 637-0 - Fax: 06232 637-15104 - Email:
    service@vonderheydt.de


    Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind alle nach Kundenangaben angepasste oder angefertigte Waren wie z.B. auf Maß geschnittene Fensterbänke und Profile oder auf Kundenmaß angefertigte Bauelemente.

     

    Ende der Widerrufsbelehrung

     

    X. Datenschutz

    Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnen personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmung aus § 28 BDSG und § 5 DSGVO Absatz a, e und f sowie unter Beachtung des Erwägungsgrund 39 verarbeitet. Weitere Informationen können in der Datenschutzerklärung des Verkäufers eingesehen werden.

     

    XI. Gerichtsstand / Erfüllungsort

    1. Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.

    2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

    3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

     

    XII. Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

    1. Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG: Der Verkäufer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

    2. Besondere Informationspflicht nach § 37 VSBG: Die für den Käufer zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Webseite: www.verbraucher-schlichtung.de. Der Verkäufer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

     

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm.

     

    XIII. Rechtswirksamkeit

    Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.